Transparent. Fair.
Nachvollziehbar.
Eine osteopathische Behandlung ist eine Investition in Ihre Gesundheit. Hier erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen können, wie die Abrechnung erfolgt und welche Möglichkeiten der Kostenerstattung bestehen.
Die Behandlung
Eine osteopathische Sitzung dauert in der Regel etwa 50 Minuten. Beim Ersttermin nehme ich mir zusätzlich Zeit für eine ausführliche Anamnese, bei der ich Ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und Lebensumstände gründlich erfasse — denn nur im ganzheitlichen Kontext lässt sich eine fundierte osteopathische Diagnose stellen.
Das Honorar orientiert sich am üblichen Marktniveau im Raum Hofheim und Umgebung und ist für alle Behandlungen einheitlich — Erst- und Folgetermine werden nicht unterschiedlich abgerechnet.
- Ausführliche Anamnese beim Ersttermin
- Osteopathisch-medizinische Untersuchung
- Individuell angepasste Behandlung
- Beratung und Empfehlungen für zu Hause
- Zahlung per EC-Karte oder Überweisung nach Rechnungserhalt
Private Kostenerstattung
Die Behandlung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Private Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für osteopathische Leistungen in der Regel — oft sogar vollständig. Die genauen Erstattungsbedingungen sind jedoch vertragsabhängig.
Ich empfehle Ihnen, sich vor der ersten Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung in Verbindung zu setzen und folgende Punkte zu klären:
- Werden osteopathische Leistungen erstattet?
- In welcher Höhe erfolgt die Erstattung (prozentual oder maximaler Jahresbetrag)?
- Wird eine ärztliche Verordnung benötigt?
- Welche Qualifikation muss der Behandler nachweisen?
Als staatlich geprüfte Heilpraktikerin mit abgeschlossener Osteopathie-Ausbildung und Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) erfülle ich die Qualifikationsanforderungen der meisten Krankenkassen.
Gesetzliche Bezuschussung
Osteopathie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele gesetzliche Kassen bezuschussen osteopathische Behandlungen jedoch anteilig als freiwillige Satzungsleistung — die Höhe und die Bedingungen unterscheiden sich stark von Kasse zu Kasse.
In der Praxis bedeutet das: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Häufig wird zusätzlich eine ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept benötigt.
- Erstattung meist gegen ärztliche Empfehlung oder Privatrezept
- Pro Behandlung oft ein fester Zuschussbetrag (z. B. 40–60 €)
- Jährliche Obergrenze (meist 3–6 Behandlungen pro Jahr)
- Therapeut muss im VOD oder einem anerkannten Verband sein
Eine aktuelle Übersicht der erstattenden Krankenkassen finden Sie auf der Krankenkassenliste des VOD.
Rezept & Abrechnung
Osteopathische Behandlungen in meiner Praxis werden ausschließlich als Privatleistung abgerechnet. Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse osteopathische Leistungen bezuschusst, benötigen Sie in den meisten Fällen ein Privatrezept von Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieses dient als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Ohne ärztliche Empfehlung erfolgt die Behandlung als reine Privatleistung — in diesem Fall ist keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
- Privatrezept: Für die Beantragung eines Zuschusses bei gesetzlichen Krankenkassen
- Privatleistung: Behandlung ohne ärztliche Verordnung — Kosten trägt die Patientin/der Patient
- Keine Kassenleistung: Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich
- Sie erhalten nach der Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung nach GebüH
Honorar im Überblick
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Abgaben. Die Zahlung erfolgt direkt nach der Behandlung per EC-Karte oder auf Rechnung.
Haben Sie Fragen zu den Kosten?
Sprechen Sie mich gerne an — ich beantworte Ihre Fragen zur Abrechnung und helfe Ihnen bei der Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse.
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